Gefährdungsanalyse

Mängel an Trinkwasser-Installationen haben gravierende Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität und gefährden so die Gesundheit der Nutzer. Bei einer Legionellenkontamination ist die Durchführung einer Gefährdungsanalyse (TrinkwV §16, 7)
vorgeschrieben. Für Anlagenbetreiber bedeutet die nun gültige TrinkwV, dass eventuelle Überschreitungen des Maßnahmenwertes dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt in jedem Falle bekannt werden, da die Labore hier der Meldepflicht unterliegen.
Der Begriff „Gefährdungsanalyse“ wird in der aktualisierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 09.01.2018 jetzt eindeutiger definiert. Darunter wird eine „systematische Ermittlung von Gefährdungen der menschlichen Gesundheit“ verstanden (§ 3, Abs. 13, TrinkwV). Was zu einer systematischen Vorgehensweise gehört, sagt die TrinkwV auch: Neben dem Prüfen der Dokumentation und Nutzung einer Trinkwasseranlage, der Wasserbeschaffenheit und den Laborbefunden mit örtlicher Zuordnung gehört auch eine Ortsbesichtigung dazu. Ziel muss sein, Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufzudecken und in Folge abzustellen. Die Vorgehensweise zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse ist auch in der VDI/DVGW-Richtlinie 6023 geregelt.
In den letzten Jahren hat die m+m Gebäudetechnik GmbH eine Vielzahl von Trinkwasserinstallationen in Form von unabhängigen und rechtskonformen Gefährdungsanalysen gemäß der VDI/DVGW-Richtlinie 6023 begutachtet. Trinkwasser-Installationen, die nach VDI 6023 geplant, ausgeführt und betrieben werden, sorgen für eine hygienisch einwandfreie Trinkwasserqualität.
Noch mehr ins Detail geht die Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Gefährdungsanalyse“, welche jetzt nahezu zeitgleich (01.01.2018) mit der neuen Trinkwasserverordnung erschienen ist.

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