Hygieneinspektionen nach VDI 6022 an raumlufttechnischen Anlagen

Das Arbeitsschutzgesetz (§4) verlangt, dass der Hygienezustand von raumlufttechnischen Anlagen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft werden muss, um eine einwandfreie, hygienische Qualität der Zuluft sicherzustellen. In der VDI 6022 wird deshalb eine periodische, hygienische Überprüfung und Kontrolle der lufttechnischen Anlage gefordert.

Seit 1998 ist die Hygienewartung von RLT-Anlagen durch die VDI-Richtlinie 6022 Teil 1 für Büros und Versammlungsstätten und seit 2002 durch Teil 3 für den Produktionsbereich verbindlich geregelt. Sie stellt für diese Bereiche den Stand der Technik dar und fordert u. a. die regelmäßige Hygieneinspektion.
Die Hygieneinspektionen müssen durch qualifiziertes Personal mit einer Schulung nach VDI 6022, Katagorie A erfolgen und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.
Dem Stand der Technik entsprechend, schreibt die VDI 6022 Hygieneinspektionen an raumlufttechnischen Anlagen alle 3 Jahre, bei Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre, vor.
Die mikrobiologische Prüfung des Umlaufwassers von Sprühbefeuchtern ist halbmonatlich durchzuführen. Zusätzlich wird eine erweiterte Sichtprüfung auf evtl. Verschmutzungen und Beschädigungen vorgeschrieben. Außerdem beinhaltet die Hygieneinspektion nach VDI 6022 verschiedene mikrobiologische Untersuchungen, wie z. B. die Bewertung der Oberflächenkeimbelastung und die Legionellenkontamination im Umlaufwasser.

Im Fall einer Gesundheitsgefährdung durch den Betrieb einer RLT-Anlage liegt die Haftung grundsätzlich zunächst beim Betreiber des Gebäudes. Daher ist die Einhaltung der Vorgaben durch verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien notwendige Voraussetzung, um als Betreiber seine Haftung zu minimieren und seiner Verantwortung gerecht zu werden. Hierzu beraten Sie unsere nach VDI 6022 speziell geschulten Fachkräfte gern und erstellen Ihnen ein entsprechendes Angebot.

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