Untersuchung von Verdunstungskühlanlagen (42. BImSchV)

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 gilt seit Januar 2015 für offene Verdunstungskühlanlagen. Sie schreibt eine regelmäßige Inspektion sowie mikrobiologische und chemisch-physikalische Untersuchungen des Kreislaufwassers vor, mit dem Ziel der Sicherstellung eines hygienegerechten Betriebes.

Die Richtlinie gilt sowohl für neue als auch für bestehende Rückkühlanlagen, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann. Dazu zählen u.a.:

  • Offene Nasskühltürme
  • Nasskühltürme mit geschlossenem Primärkreislauf
  • Naturzugkühltürme mit einer Leistung bis 200 MW
  • Hybridkühltürme
  • Verdunstungskondensatoren

Der Betreiber ist verantwortlich für die hygienische Sicherheit der Anlagen und muss zur Minimierung von Risiken bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen beachten. Er muss regelmäßige Inspektionen zur präventiven Erfassung des hygienischen Zustandes der Anlage durchführen bzw. durchführen lassen.

Die mikrobiologische Untersuchung erstreckt sich auf die monatliche, mindestens jedoch vierteljährliche, Untersuchung der allgemeinen Kolonienzahl sowie der Untersuchung auf Legionellen. Eine zusätzliche Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa ist sinnvoll (optional). Die Probenahme wird von der m+m Gebäudetechnik GmbH durch nach VDI 2047 Blatt 2 qualifiziertem Personal durchgeführt und zur Auswertung in ein entsprechend akkreditiertes Labor übergeben.

Zusätzlich ist eine kontinuierliche Überwachung und Dokumentation der physikalisch-chemische Wasserbeschaffenheit in mindestens 14-tägigen Intervallen auf folgende Parameter des Kreislaufwassers erforderlich:

  • pH-Wert
  • elektrische Leitfähigkeit
  • Gesamthärte
  • Chlorid
  • Sulfat
  • Konzentration des Konditionierungsmittels
  • Gesamtkoloniezahl
  • weitere bei Bedarf

Bei ausreichender Erfahrung und bei Konstanz der Messergebnisse kann der Prüfrhythmus auf bis zu 2 Monate ausgedehnt werden.

Vor dem Hintergrund mehrerer eingetretener Legionellenausbrüche aus technischen Wassersystemen ist am 19.07.2017 die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) veröffentlichet worden. In deren Folge traten umfangreiche Prüfpflichten für Anlagenbetreiber am 19. August 2017 in Kraft. Zu den Wichtigsten gehört die nunmehr festgelegte regelmäßige Überwachung der Kühlwasserqualität mittels Wasserproben auf Legionellen. Für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider hat diese Überwachung alle 3 Monate, für Kühltürme hingegen jeden Monat zu erfolgen.

Wird bei der Untersuchung im Labor eine Überschreitung der Maßnahmenwerte festgestellt, hat der Betreiber die zuständigen Behörden unverzüglich zu informieren und Gegenmaßnahmen (z.B. Gefährdungsbeurteilung) einzuleiten.

Die Gefährdungsbeurteilung muss unter Beteiligung einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Die umfangreiche Fachkunde ist u.a. durch ein Zertifikat einer Schulung nach VDI 6022 Kategorie A oder VDI 2047 Blatt 2 nachgewiesen. Die Sachkundigen der m+m Gebäudetechnik GmbH besitzen diese Qualifikationen nach VDI 6022 Kategorie A und VDI 2047-2.

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