Trinkwasserhygiene

Gemäß Infektionsschutzgesetz §37 (IfSG) muss „Wasser für den menschlichen Gebrauch so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, ausgeschlossen ist.“ Für die Einhaltung dieser gesetzlicher Vorgaben ist nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) der „Unternehmer und sonstige Inhaber“ (UsI) der Anlage, also meist der Betreiber, verantwortlich.
Wir beraten und informieren Sie gern zu allen Ihren Fragen rund um die Trinkwasserhygiene, führen sämtliche relevanten Probenahmen und Untersuchungen durch und unterstützen Sie bei evtl. erforderlichen Sanierungen.


Legionellenprüfung

Die systematische Beprobung von Trinkwasseranlagen in den letzten Jahren hat gezeigt, dass besorgniserregende Befunde mit Legionellen keine seltene Ausnahme sind. Deutschlandweit liegen die gemeldeten Fälle der durch Legionellen verursachten Legionärskrankheit jährlich bei etwa 800 Fällen. Die von Fachleuten vermutete Dunkelziffer liegt mit ca. 30.000 Erkrankungen pro Jahr deutlich höher.
Um diesen Zahlen entgegenzuwirken, ist die aktualisierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) am 09.01.2018 in Kraft getreten. Sie räumt mit einigen Unsicherheiten auf, klärt Zuständigkeiten und weitet Informationspflichten aus, mit dem Ziel, mehr Transparenz bei Legionellenkontaminationen zu schaffen.

Als Vermieter, Eigentümer oder Verwalter von Immobilien stehen Sie als Betreiber einer gewerblich genutzten Großanlage zur Trinkwassererwärmung (400 Liter Speichervolumen und/oder 3 Liter Rohrleitungsvolumen) in der Pflicht, diese in einem Intervall von 3 Jahren auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Bei öffentlichen Gebäuden ist die Untersuchungspflicht in jährlichen Intervallen vorschrieben.

Wir, die Firma m+m Gebäudetechnik GmbH, unterstützen Sie bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung und der Einhaltung sämtlicher zu beachtender Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die beim Betrieb von Trinkwasser-Installationen gelten.
Um die Anlagen- und Probeergebnisdokumentation kümmern wir uns ebenso, wie
um die Bereitstellung diverser Drucksachen zur Erfüllung Ihrer Anzeige- und Dokumentationspflichten. Auch die Kommunikation und Abstimmung mit den Gesundheitsämtern übernehmen wir gerne für Sie!
Nach Erhalt und Auswertung Ihrer Laborergebnisse besprechen wir diese mit Ihnen.

Als Betreiber einer solchen Anlage haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass sich die Qualität des Trinkwassers auf seinem Weg vom Wasserzähler zu den Zapfstellen im Gebäude nicht verschlechtert und dass auch dort die Grenzwerte und Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Für all das sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Gefährdungsanalyse

Mängel an Trinkwasser-Installationen haben gravierende Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität und gefährden so die Gesundheit der Nutzer. Bei einer Legionellenkontamination ist die Durchführung einer Gefährdungsanalyse (TrinkwV §16, 7)
vorgeschrieben. Für Anlagenbetreiber bedeutet die nun gültige TrinkwV, dass eventuelle Überschreitungen des Maßnahmenwertes dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt in jedem Falle bekannt werden, da die Labore hier der Meldepflicht unterliegen.
Der Begriff „Gefährdungsanalyse“ wird in der aktualisierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 09.01.2018 jetzt eindeutiger definiert. Darunter wird eine „systematische Ermittlung von Gefährdungen der menschlichen Gesundheit“ verstanden (§ 3, Abs. 13, TrinkwV). Was zu einer systematischen Vorgehensweise gehört, sagt die TrinkwV auch: Neben dem Prüfen der Dokumentation und Nutzung einer Trinkwasseranlage, der Wasserbeschaffenheit und den Laborbefunden mit örtlicher Zuordnung gehört auch eine Ortsbesichtigung dazu. Ziel muss sein, Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik aufzudecken und in Folge abzustellen. Die Vorgehensweise zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse ist auch in der VDI/DVGW-Richtlinie 6023 geregelt.
In den letzten Jahren hat die m+m Gebäudetechnik GmbH eine Vielzahl von Trinkwasserinstallationen in Form von unabhängigen und rechtskonformen Gefährdungsanalysen gemäß der VDI/DVGW-Richtlinie 6023 begutachtet. Trinkwasser-Installationen, die nach VDI 6023 geplant, ausgeführt und betrieben werden, sorgen für eine hygienisch einwandfreie Trinkwasserqualität.
Noch mehr ins Detail geht die Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Gefährdungsanalyse“, welche jetzt nahezu zeitgleich (01.01.2018) mit der neuen Trinkwasserverordnung erschienen ist.

Mikrobiologische Kaltwasseruntersuchung

Alle Personenkreise, die Wasser für andere Menschen zur Verfügung stellen, sind zur Trinkwasseruntersuchung verpflichtet.
Auch im Kaltwasser-Bereich gilt der Grundsatz, dass Trinkwasser so beschaffen sein muss, dass durch seinen Gebrauch keine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, zu erwarten ist. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und -verteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 5 bis 7 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV, Grenzwerte für mikrobiologische und chemische Parameter) entspricht.
Auch hier übernimmt die Firma m+m Gebäudetechnik GmbH für Sie die fachgerechte Probenahme auf die mikrobiologischen Parameter (Koloniezahl bei 22°C/36°C, E. coli,
coliforme Bakterien, Enterokokken) und die Schwermetalle Blei, Kupfer und Nickel sowie die nachfolgende Untersuchung und Auswertung.
Außerdem kann es erforderlich sein, neben den genannten Parametern zusätzlich auf Pseudomonas aeruginosa zu untersuchen.
Bei dauerhafter unzulässiger Erwärmung des Kaltwassers auf mehr als 25°C ist auch das Kaltwassersystem auf Legionellen zu untersuchen.

Baufreigaben

Auch für Baufreigaben von Trinkwasseranlagen in neu errichteten oder modernisierten Objekten werden Nachweise über die hygienische Unbedenklichkeit gefordert.
Die Untersuchung der entsprechenden Parameter übernimmt die Firma m+m Gebäudetechnik GmbH für Sie, damit Ihre Anlagen in hygienisch einwandfreiem Zustand übergeben werden können.

Untersuchung von Verdunstungskühlanlagen

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 gilt seit Januar 2015 für offene Verdunstungskühlanlagen. Sie schreibt eine regelmäßige Inspektion sowie mikrobiologische und chemisch-physikalische Untersuchungen des Kreislaufwassers vor, mit dem Ziel der Sicherstellung eines hygienegerechten Betriebes.

Die Richtlinie gilt sowohl für neue als auch für bestehende Rückkühlanlagen, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann. Dazu zählen u.a.:

  • Offene Nasskühltürme
  • Nasskühltürme mit geschlossenem Primärkreislauf
  • Naturzugkühltürme mit einer Leistung bis 200 MW
  • Hybridkühltürme
  • Verdunstungskondensatoren

Der Betreiber ist verantwortlich für die hygienische Sicherheit der Anlagen und muss zur Minimierung von Risiken bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen beachten. Er muss regelmäßige Inspektionen zur präventiven Erfassung des hygienischen Zustandes der Anlage durchführen bzw. durchführen lassen.

Die mikrobiologische Untersuchung erstreckt sich auf die monatliche, mindestens jedoch vierteljährliche, Untersuchung der allgemeinen Kolonienzahl sowie der Untersuchung auf Legionellen. Eine zusätzliche Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa ist sinnvoll (optional). Die Probenahme wird von der m+m Gebäudetechnik GmbH durch nach VDI 2047 Blatt 2 qualifiziertem Personal durchgeführt und zur Auswertung in ein entsprechend akkreditiertes Labor übergeben.

Zusätzlich ist eine kontinuierliche Überwachung und Dokumentation der physikalisch-chemische Wasserbeschaffenheit in mindestens 14-tägigen Intervallen auf folgende Parameter des Kreislaufwassers erforderlich:

  • pH-Wert
  • elektrische Leitfähigkeit
  • Gesamthärte
  • Chlorid
  • Sulfat
  • Konzentration des Konditionierungsmittels
  • Gesamtkoloniezahl
  • weitere bei Bedarf

Bei ausreichender Erfahrung und bei Konstanz der Messergebnisse kann der Prüfrhythmus auf bis zu 2 Monate ausgedehnt werden.

Vor dem Hintergrund mehrerer eingetretener Legionellenausbrüche aus technischen Wassersystemen ist am 19.07.2017 die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) veröffentlichet worden. In deren Folge traten umfangreiche Prüfpflichten für Anlagenbetreiber am 19. August 2017 in Kraft. Zu den Wichtigsten gehört die nunmehr festgelegte regelmäßige Überwachung der Kühlwasserqualität mittels Wasserproben auf Legionellen. Für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider hat diese Überwachung alle 3 Monate, für Kühltürme hingegen jeden Monat zu erfolgen.

Wird bei der Untersuchung im Labor eine Überschreitung der Maßnahmenwerte festgestellt, hat der Betreiber die zuständigen Behörden unverzüglich zu informieren und Gegenmaßnahmen (z.B. Gefährdungsbeurteilung) einzuleiten.

Die Gefährdungsbeurteilung muss unter Beteiligung einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Die umfangreiche Fachkunde ist u.a. durch ein Zertifikat einer Schulung nach VDI 6022 Kategorie A oder VDI 2047 Blatt 2 nachgewiesen. Die Sachkundigen der m+m Gebäudetechnik GmbH besitzen diese Qualifikationen nach VDI 6022 Kategorie A und VDI 2047-2.

Hygieneinspektion nach VDI 6022

Das Arbeitsschutzgesetz (§4) verlangt, dass der Hygienezustand von raumlufttechnischen Anlagen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft werden muss, um eine einwandfreie, hygienische Qualität der Zuluft sicherzustellen. In der VDI 6022 wird deshalb eine periodische, hygienische Überprüfung und Kontrolle der lufttechnischen Anlage gefordert.

Seit 1998 ist die Hygienewartung von RLT-Anlagen durch die VDI-Richtlinie 6022 Teil 1 für Büros und Versammlungsstätten und seit 2002 durch Teil 3 für den Produktionsbereich verbindlich geregelt. Sie stellt für diese Bereiche den Stand der Technik dar und fordert u. a. die regelmäßige Hygieneinspektion.
Die Hygieneinspektionen müssen durch qualifiziertes Personal mit einer Schulung nach VDI 6022, Katagorie A erfolgen und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.
Dem Stand der Technik entsprechend, schreibt die VDI 6022 Hygieneinspektionen an raumlufttechnischen Anlagen alle 3 Jahre, bei Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre, vor.
Die mikrobiologische Prüfung des Umlaufwassers von Sprühbefeuchtern ist halbmonatlich durchzuführen. Zusätzlich wird eine erweiterte Sichtprüfung auf evtl. Verschmutzungen und Beschädigungen vorgeschrieben. Außerdem beinhaltet die Hygieneinspektion nach VDI 6022 verschiedene mikrobiologische Untersuchungen, wie z. B. die Bewertung der Oberflächenkeimbelastung und die Legionellenkontamination im Umlaufwasser.

Im Fall einer Gesundheitsgefährdung durch den Betrieb einer RLT-Anlage liegt die Haftung grundsätzlich zunächst beim Betreiber des Gebäudes. Daher ist die Einhaltung der Vorgaben durch verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien notwendige Voraussetzung, um als Betreiber seine Haftung zu minimieren und seiner Verantwortung gerecht zu werden. Hierzu beraten Sie unsere nach VDI 6022 speziell geschulten Fachkräfte gern und erstellen Ihnen ein entsprechendes Angebot.

m+m Gebäudetechnik GmbH
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